Anleinpflicht für Hunde ab dem 1. März

In Seligenstadt gibt es – wie in den vergangenen Jahren – ab 1. März die Pflicht, in Feld und Flur Hunde an der Leine zu führen. So sagt es eine Satzung der Stadt.

Hintergrund der Vorschrift ist die Gefährdung des Nachwuchses von Wildtieren außerhalb von Wohngebieten während der sogenannten Brut- und Setzzeit. So bezeichnet man die Dauer, in der Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen und aufziehen. Bei den Vögeln ist es die Zeit des Nestbaus, des Brütens und der Aufzucht von Jungen, bei Kaninchen, Hasen, Rehen oder Wildschweinen  die Phase, in der sie ihren Nachwuchs in die Welt setzen und auf Selbständigkeit vorbereiten. In diesen Zeiten stellen freilaufende Hunde für Wildtiere eine Gefahr dar.

Viele Hundehalter sind von diesen Vorschriften verständlicherweise nicht begeistert, wenn sie gerade im milden Frühling und frühen Sommer größere Spaziergänge mit ihren Vierbeinern unternehmen. Es handelt sich aber um keine Schikane der Verwaltung, sondern um aktiven Tierschutz. Auch wenn der Hund kein ausgeprägtes Jagdverhalten hat, kann seine bloße Anwesenheit genügen, um Wildtiere zu gefährden. Die Anleinpflicht gilt bis zum 15. Juni.

Verstöße gegen die Pflichten sind nach der städtischen Satzung Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld geahndet werden können. Wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mitteilt, kontrolliert die Ordnungspolizei regelmäßig auch im Außenbereich.

Karl-Heinz Riedel

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