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Der in unserer 35. Ausgabe beschriebene Wassermangel ist auch nach dem Winter aktuell. Der ZWO (Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach) hat zur Sensibilisierung für einen sorgsamen Umgang mit der kostbaren Ressource Trinkwasser eine Wasserampel eingeführt.
„Seit 2016 fallen die Grundwasserstände in der Region ständig. Die Ursachen sind vielschichtig: Bevölkerungswachstum, geringe Niederschläge, sehr warme langandauernde Sommer und dadurch bedingt stark steigende Wasserverbräuche.“ erklärt Bernd Petermann, Geschäftsführer des ZWO. Er fügt an:“ Auf Basis gemessener Pegel der Grundwassermessstellen in den Wassergewinnungsgebieten werden wir monatlich die Grundwasserverfügbarkeit in den einzelnen Gewinnungsgebieten beurteilen und unter Beachtung der Tendenz und der Bedeutung der einzelnen Gewinnungsgebiete an der Gesamtfördermenge des ZWO die Farbe der Wasserampel festlegen.“
Über den aktuellen Stand der Wasserampel informiert der ZWO auf seiner Homepage unter http://www.zwo-wasser.de. Hier werden auch die drei Ampelphasen erklärt.
Steht die Wasserampel auf Grün, bedeutet dies, dass keine Einschränkungen für den ZWO bei der Nutzung der Wasserrechte bestehen.
Steht die Wasserampel auf Gelb, ist die Nutzung der Wasserrechte teilweise eingeschränkt. Es kann notwendig werden, die Wasserliefermengen einzuschränken und eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist erforderlich.
Steht die Wasserampel auf Rot, bedeutet dies, dass die Nutzung der Wasserrechte in erheblichem Maße eingeschränkt ist. Dies hat Auswirkungen auf die gewohnte, vollumfängliche und uneingeschränkte Liefermöglichkeit an unsere Kunden. Es ist notwendig, die Wasserliefermengen einzuschränken.
Aktuelle Situation:
Zum 08.05.2023 stellt der ZWO die Wasserampel auf gelb.
Der ZWO fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, folgende Verhaltensregeln anzuwenden:
Verwenden Sie Trinkwasser nur dort, wo es notwendig ist;
Reduzieren Sie die Gartenbewässerung am besten auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche;
Bewässern Sie keine Rasenflächen;
Verzichten Sie auf das private Waschen von Fahrzeugen aller Art, das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegflächen, Dächern sowie von Anlagen (z.B. bauliche Anlagen, Maschinen);
Verzichten Sie auf das Be- oder Nachfüllen von Schwimmbecken, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern mit Trinkwasser.