Hunde gehören in Feld, Flur und Wald an die Leine

Wie jedes Jahr erinnert die Stadt Seligenstadt daran, dass in der Zeit vom 1. März bis 15. Juni in der Feld- und Flurgemarkung, sowie im Wald, Hunde an der Leine geführt werden müssen. Hintergrund ist die Brut- und Setzzeit der Vögel und anderer Tiere, die im Frühjahr durch freilaufende Hunde gefährdet werden kann.

Alle Herrchen und Frauchen werden gebeten, sich an die Regelung zu halten. Die Ordnungspolizei kontrolliere regelmäßig, auch im Außenbereich, steht in der Pressemitteilung der Stadt. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Karl-Heinz Riedel

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